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Nutzungs- und Dienstleistungsbedingungen (AGB)

Die devlab GmbH & Co. KG, Spohrstraße 2, D-04103 Leipzig, Deutschland, im Weiteren „devlab" genannt, ist ein IT-Dienstleister und Serviceprovider.

§ 1 Geltungsbereich, Bedingungsänderungen

(1) Die vorliegenden Nutzungs- und Dienstleistungsbedingungen gelten für alle Dienste und Produkte, die devlab anbietet. Sie bilden die vertragliche Grundlage für sämtliche Leistungen, die der Vertragspartner von devlab in Anspruch nimmt. (2) Die Nutzungs- und Dienstleistungsbedingungen gelten für Folgeaufträge und alle künftig zwischen den Vertragsparteien geschlossenen Verträge, ohne dass devlab erneut auf ihre Geltung hinweisen muss. (3) Diese Nutzungs- und Dienstleistungsbedingungen gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Vertragspartners werden nur dann und soweit Vertragsbestandteil, wie devlab Ihrer Geltung ausdrücklich und mindestens in Textform zugestimmt hat. (4) Individuelle Vereinbarungen zwischen den Vertragsparteien, einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen, haben Vorrang vor diesen Nutzungs- und Dienstleistungsbedingungen und bedürfen zu ihrer Wirksamkeit mindestens der Textform (z. B. per E-Mail). (5) Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die nach Vertragsschluss vom Vertragspartner gegenüber devlab abzugeben sind, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit mindestens der Textform. (6) devlab ist berechtigt, diese Nutzungs- und Dienstleistungsbedingungen zu ändern, soweit die Änderungen für den Vertragspartner zumutbar sind. Über die beabsichtigten Änderungen wird devlab den Vertragspartner rechtzeitig per E-Mail oder postalisch informieren.

§ 2 Vertragsgegenstand

(1) devlab unterstützt den Vertragspartner auf Basis von Einzelaufträgen. Details der jeweiligen Leistungserbringung wie Aufgabenstellung, Dauer, Vergütung, werden im Einzelauftrag geregelt. (2) Angebote von devlab sind freibleibend und unverbindlich. devlab behält an den übermittelten Unterlagen sämtliche ggf. bestehende Eigentums- und Schutzrechte wie insbesondere das Urheberrecht. (3) Die Beauftragung der Leistungen von devlab durch den Vertragspartner gilt als verbindliches Vertragsangebot, das devlab innerhalb einer angemessenen Frist entweder ausdrücklich oder durch Erbringung der beauftragten Leistung annehmen kann. (4) Soweit nicht ausdrücklich abweichend vereinbart, schuldet die devlab bei der Erbringung der Leistungen keinen spezifischen Leistungserfolg, sondern erbringt Dienstleistungen i.S.d. §§ 611 ff. BGB.

§ 3 Allgemeine Grundsätze der Leistungserbringung

(1) Sämtliche Rechte an den von devlab eingesetzten Technologien (insbesondere Software) stehen im Verhältnis zum Vertragspartner allein devlab zu. (2) Art und Umfang der Leistungserbringung können durch gesetzliche Vorgaben sowie Entscheidungen öffentlich-rechtlicher Behörden beeinflusst werden. devlab ist berechtigt, zur Umsetzung solcher Vorgaben die Vertragsleistungen entsprechend abzuändern. (3) devlab ist berechtigt, Optimierungen, Anpassungen und Änderungen an den Vertragsleistungen, die unerheblich bzw. handelsüblich sind, ohne gesonderte vorherige Mitteilung vorzunehmen. (4) Die Qualität, Aktualität, Brauchbarkeit und Belastbarkeit von Auswertungen hängt wesentlich von der Qualität der Ausgangsdaten ab, für die der Vertragspartner alleinige Verantwortung trägt. (5) devlab darf Vertragsleistungen durch Dritte erbringen lassen. (6) devlab ist grundsätzlich nicht verpflichtet, den Quellcode an den Vertragspartner herauszugeben, soweit es sich nicht um Individualsoftware handelt.

§ 4 Verfügbarkeit, Wartung

(1) devlab ermöglicht eine Nutzung der Software an sieben Tagen in der Woche, 24 h täglich mit einer mittleren Verfügbarkeit von 99% bezogen auf ein Jahr der Leistung. Ausgenommen hiervon sind der Zeitaufwand für die erforderliche regelmäßige Wartung sowie Fälle höherer Gewalt. (2) Mit Vorankündigung von 10 Tagen kann devlab die Leistungserbringung für einen vordefinierten Zeitraum unterbrechen, um Wartungsarbeiten durchzuführen. (3) Beeinträchtigungen der Datenübertragung, die ihre Ursache im lokalen IT-System des Vertragspartners haben, sind keine Störung im vorgenannten Sinne. (4) Wartungsarbeiten können sowohl an Werktagen als auch sonn- und feiertags stattfinden. (5) devlab ist berechtigt, für Testzwecke eingerichtete Accounts jederzeit zu sperren.

§ 5 Mitwirkungspflichten

(1) Der Vertragspartner wird die notwendige Mitwirkung erbringen, damit devlab die vertragliche Leistung durchführen kann. (2) Der Vertragspartner übermittelt die zur Vertragsdurchführung erforderlichen Daten an devlab. Sofern es sich bei diesen Daten um personenbezogene Daten handelt, vereinbaren die Parteien einen gesonderten Vertrag zur Auftragsdatenverarbeitung. (3) Der Vertragspartner ist verpflichtet, in regelmäßigen Abständen eine Datensicherung der vertragsgegenständlichen Inhalte durchzuführen. (4) Der Vertragspartner ist verpflichtet, alle Leistungen unverzüglich zu untersuchen und Mängel mindestens in Textform zu rügen. (5) Die Standardsoftware von devlab ist häufig für den Betrieb in Cloud- bzw. Container-gestützten Architekturen ausgelegt. Der Kunde ist verantwortlich für die Bereitstellung der erforderlichen Zielumgebung. (6) Die Installation, Konfiguration und Integration der Software können tiefgehendes Spezialwissen erfordern. Der Kunde stellt sicher, dass entsprechend qualifiziertes Fachpersonal zur Verfügung steht.

§ 6 Preise, Zahlungsbedingungen

(1) Die Preise für die vom Vertragspartner in Anspruch genommenen Leistungen ergeben sich aus den jeweiligen Einzelaufträgen. Alle Beträge sind Netto-Beträge. (2) Die Rechnungstellung erfolgt, sofern nicht anders vereinbart, monatlich und auf elektronischem Wege. (3) Rechnungen sind jeweils ohne Abzüge spätestens 10 Tage nach Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. (4) Bei Dauerschuldverhältnissen ist devlab berechtigt, die Preise im Fall der Funktionsänderung oder Funktionserweiterung zum Anfang der nächsten Laufzeit angemessen anzupassen. (5) Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen des Vertragspartners ist nur zulässig, soweit die Gegenansprüche anerkannt, unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

§ 7 Eigentums- und Urheberrechte

(1) Sämtliche Eigentums- und Urheberrechte an Software, Schnittstellen und deren Dokumentationen verbleiben bei devlab. Der Vertragspartner erhält während der Vertragslaufzeit lediglich ein einfaches, auf die Vertragslaufzeit begrenztes und nicht übertragbares Nutzungsrecht. (2) Die Übertragung der Nutzungsrechte erfolgt unter der aufschiebenden Bedingung der vollständigen Bezahlung der vereinbarten Vergütung. (3) Stellt devlab dem Vertragspartner während der Vertragslaufzeit neue Versionen, Updates oder Upgrades bereit, gilt das eingeräumte Nutzungsrecht für diese in gleicher Weise. (4) devlab kann die Einräumung der Nutzungsrechte widerrufen, wenn der Vertragspartner nicht nur unerheblich gegen diese Bedingungen verstößt.

§ 8 Geheimhaltung

(1) Die Vertragsparteien verpflichten sich, alle ihnen im Rahmen der Vertragsdurchführung zugehenden Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse oder als vertraulich bezeichneten Informationen geheim zu halten. (2) Die Vertragsparteien verpflichten sich, die Geheimhaltungspflicht sämtlichen Mitarbeitern und/oder Dritten, die Zugang zu den Geschäftsgeheimnissen haben, aufzuerlegen. (3) Die Geheimhaltungsverpflichtung besteht auch nach der Beendigung der Geschäftsbeziehung fort.

§ 9 Vertragslaufzeit, Kündigung

(1) Die Vertragslaufzeit ist in dem jeweiligen Einzelauftrag geregelt. (2) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. (3) Wichtige Gründe für eine außerordentliche Kündigung durch devlab sind unter anderem: • wenn ein Vertragspartner die vertraglich geregelten Pflichten grob verletzt • der Vertragspartner die Zahlung fälliger Forderungen endgültig verweigert • ein Insolvenz- oder gerichtliches Vergleichsverfahren eröffnet wird (4) Kündigungen bedürfen mindestens der Textform (z.B. per E-Mail).

§ 10 Sperrung

(1) Machen Dritte glaubhaft, dass ihre Rechte dadurch verletzt werden, dass devlab im Auftrag des Vertragspartners bestimmte Services erbringt, ist devlab berechtigt, die Services zur Vermeidung einer eigenen Haftung vorübergehend einzustellen. (2) Der Entgeltanspruch von devlab besteht im Falle einer berechtigten Sperrung fort.

§ 11 Haftung

(1) devlab haftet unbeschränkt bei Schadenersatzansprüchen, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, bei arglistigem Verschweigen von Mängeln sowie in Fällen der schuldhaften Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. (2) In Fällen der leichten Fahrlässigkeit haftet devlab nur, sofern eine Kardinalspflicht verletzt wird. In einem solchen Fall beschränkt sich die Haftung auf den vorhersehbaren und typischerweise eintretenden Schaden. (3) In allen anderen Fällen haftet devlab grundsätzlich nicht auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen.

§ 12 Sach- und Rechtsmängel

(1) Der Kunde hat devlab Mängel der Software unverzüglich anzuzeigen. (2) Die Parteien werden sich unverzüglich schriftlich benachrichtigen, falls Ansprüche geltend gemacht werden, die im Zusammenhang mit der Software stehen. (3) Für Mängel der Software, die bereits bei Vertragsschluss vorhanden waren, haftet devlab nur, wenn devlab diese Mängel zu vertreten hat. (4) Eine Kündigung wegen Nichtgewährung des vertragsgemäßen Gebrauchs ist erst zulässig, wenn devlab ausreichend Zeit zur Mängelbeseitigung gegeben wurde und diese fehlgeschlagen ist.

§ 13 Anwendbares Recht und Gerichtsstand

(1) Sollten einzelne oder mehrere Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung soll eine Regelung gelten, die dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck möglichst nahekommt. (2) Ausschließlicher Gerichtsstand ist Leipzig. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. (3) Vertragssprache ist Deutsch.

Leipzig, den 12. Februar 2025